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Streaming: Unberechtigtes Geoblocking wird beendet

Das EU-Parlament sowie der Ministerrat haben jetzt besiegelt, dass ungerechtfertigtes Geoblocking bei Streamingdiensten beendet werden soll. Die neuen Bestimmungen werden zum ersten Quartal des Jahres 2018 in Kraft treten.
Von Cindy am 14.06.2017
Bild-Quelle: Europäisches Parlament
Der Ministerrat und das EU-Parlament haben sich darauf geeinigt, ungerechtfertigtes Geoblocking bei Streamingdiensten zu beenden. In einem Entwurf zu der neuen Verordnung wird eine sogenannte „grenzüberschreitende Portabilität“ für bezahlte Online-Inhalte vorgesehen. Das heißt, dass EU-Bürger ihre Online Abonnements auch in anderen EU-Staaten nutzen können – beispielsweise auf Reisen. Die neuen Regelungen sind ab 2018 gültig.

Die EU-Gesetzgeber haben bisher keine Frist für die Erlaubnis, Online-Inhalte im digitalen Binnenmarkt mitzunehmen, festgelegt, die Rede ist bisher lediglich von einer „zeitweiligen“ Mitnahme. Temporäre Geschäfts- und Studieninhalte sowie Urlaube in anderen EU-Mitgliedstaaten sollen durch die neue Regelung abgedeckt werden. Hierbei gibt es eine Einschränkung, nur kostenpflichtige Dienste werden durch die Neuregelung abgedeckt.

Öffentlich-rechtliche Sender haben die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie ihre Programme portabel anbieten wollen. Netflix, Amazon, maxdome, Spotify oder ähnliche Programme sind verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten, um die Rechte sowie den Hauptwohnsitz der Nutzer zu prüfen. Die Anbieter müssen hierbei für einen angemessenen Datenschutz sorgen und ihre Kunden über sämtliche Verifikationsmaßnahmen in Kenntnis setzen.
Tags: Tech, Europäisches Parlament, Netflix, Amazon, Spotify, maxdome, ARD, ZDF
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