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Verbraucherzentrale mahnt Apple ab

Wer im Online-Shop von Apple bestellte, durfte einige Produkte nur unter bestimmten Umständen zurück senden. Einige Bedingungen hat das Unternehmen nun gestrichen. Die Verbraucherzentrale mahnte Apple erfolgreich ab.
Von Viktor am 06.07.2017
Bild-Quelle: Apple
Wer im Internet etwas bestellt, hat das Recht es zu testen. Dazu gehört etwa bei einem iPhone das Aktivieren von Sicherheitsfeatures (z.B. Diebstahlschutz). Kann der Nutzer sie nicht deaktivieren, sollte eine Rückgabe des Geräts beim Online-Store von Apple ausgeschlossen sein. Wer eine Apple Watch der "Edition Kollektion" zurückgeben wollte, musste sie erst zur Prüfung in eine Außenstelle geben. Und generell durfte nur Ware mit Originalquittung und in Originalverpackung zurückgeschickt werden. Apples Bedingungen konnten so verstanden werden, dass das Recht auf Widerruf ausgeschlossen ist, wenn die Originalverpackung bereits im Abfall steckte.

Diese Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat die Verbraucherzentrale erfolgreich abgemahnt. Denn Bestimmungen wie diese, so die Verbraucherzentrale, schränken die gesetzlichen Rechte der Kunden beim Widerruf eines Onlinekaufs ein.

Mit dem Recht zum Widerruf soll Verbrauchern grundsätzlich die Möglichkeit geboten werden, das Gekaufte zu prüfen und sich bei Nichtgefallen vom Vertrag zu lösen. Ein solches Widerrufsrecht hängt von einem fristgerechten Widerruf ab – regelmäßig 14 Tage nach Erhalt der Ware – und darf darüber hinaus an keine weiteren als die gesetzlichen Bedingungen geknüpft oder eingeschränkt werden.

Auch darf die Ausübung des Widerrufsrechts nicht vom Deaktivieren der Sicherheitsfeatures abhängig gemacht werden oder davon, dass die Ware erst durch eine Prüfstelle geht. Etwas anderes ist, dass Verbraucher unter Umständen Wertersatz leisten müssen, wenn sie ein beschädigtes Produkt zurückgeben.

Darüber hinaus schränkten Apples Bedingungen die gesetzlichen Rechte der Kunden beim Erwerb von mangelhaften Produkten ein: Verbraucher mussten hiernach davon ausgehen, sie können einen Fehler nur beanstanden, wenn sie sich "so bald wie möglich" bei Apple meldeten, wozu sie nach dem Gesetz nicht verpflichtet sind.

Nachdem die Verbraucherzentrale diese Bedingungen abgemahnt hat, will das Unternehmen fortan auf sie verzichten. Hierzu hat Apple sich mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet und seine AGB bereits entsprechend überarbeitet.

Ebenso weist Apple nun in seinem Onlineangebot deutlicher auf das gesetzliche Widerrufsrecht hin und hat das Impressum überarbeitet. Auch diese Punkte hatte die Verbraucherzentrale abgemahnt.
Tags: Tech, Apple, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Quelle: Verbraucherzentrale
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