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AdBlock Plus: Internet-Werbeblocker als zulässig erklärt

Eyeo darf seinen Werbeblocker AdBlock Plus weiterhin anbieten. Für sämtliche Medienunternehmen ist das Urteil des Münchner Oberlandesgerichts ein Schlag ins Gesicht.
Von Cindy am 22.08.2017
Bild-Quelle: AdBlock Plus
AdBlock Plus, der Werbeblocker des Kölner Unternehmens Eyeo, darf weiterhin angeboten werden. Diese Urteil, das das Münchner Oberlandesgericht am Donnerstag verkündet hat, ist für die Medienunternehmen als großer Rückschlag einzustufen. Unter anderem hatten ProSiebenSat.1 und die Süddeutsche Zeitung gegen Eyeo geklagt.

Eyeo war ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen worden. Ein Schadenersatz wurde von dem Medienunternehmen gefordert. Der Grund der Klage bestand darin, dass die klagenden Firmen den Nutzern kostenfrei journalistische Inhalte im Internet zur Verfügung stellen und dies alleine durch Werbung ermöglicht wird. Ein Adblocker gefährdet ein solches Geschäftsmodel.

Das Oberlandesgericht München hat sich allerdings zugunsten von Eyeo entschieden. Das Kölner Unternehmen kann seine bisherige Geschäftspraxis weiterhin ausführen. Von Medienunternehmen darf Geld dafür verlangt werden, dass diese von Eyeo auf eine „Whitelist“ gesetzt werden. Auch Nutzern, die AdBlock Plus aktiviert haben, wird auf den Seiten dieser Unternehmen dann weiterhin Werbung angezeigt.
Tags: Tech, AdBlock Plus
Quelle: Spiegel
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