Paypal-Käuferschutz durch den Bundesgerichtshof geschwächt
Der Bundesgerichtshof hat den Käuferschutz beim US-Bezahldienst Paypal deutlich geschwächt. In einem Urteil am vergangenen Mittwoch erklärte der BGH, dass ein Verkäufer auch nach Greifen des Käuferschutzes, durchaus sein Geld vom Käufer wieder einklagen darf.
Bild-Quelle: PayPal
Der Paypal-Käuferschutz garantiert, dass man eine Rückerstattung für bereits bezahlte, aber nicht oder fehlerhaft gelieferte Ware bekommt. So war es bisher. Doch genau dieser große Vorteil des Bezahldienstes hat der BGH nun geschwächt. Der Verkäufer kann die Rückerstattung wieder zurückverlangen. Nicht von Paypal, sondern von uns, den Käufern.
Die Zivilrichter des Bundesgerichtshofes haben dies am vergangenen Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Trotz des Paypalschutzes kann ein Verkäufer die Rückerstattung für nichtens erklären und den Betrag beim Käufer einklagen. Grundlage für die Entscheidung war das berechtigte Interesse des Käufers, welches der Gerichtshof ebenso wie die Interessen der Käufer schützen müsste.
Der Verkäufer würde mit dem Urteil nicht besonders bevorteilt und der Käuferschutz nicht komplett ausgehebelt, denn der Verkäufer muss seine Ansprüche zunächst einklagen und habe somit eine Hürde zu überwinden. Die Käufer bleiben somit erheblich im Vorteil. Das Urteil kam zustande, weil laut den Geschäftsbedingungen von Paypal weiterhin ein Rechtsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer bestehe. Zudem ist das pauschale Prüfverfahren seitens Paypal hinsichtlich der Rückerstattung nur sehr vereinfacht.
Paypal selbst will nun erst einmal die genaue Urteilsbegründung abwarten und müsse dann entscheiden, ob und wie Änderungen an den Richtlinien zum Käuferschutz, einem der ziehenden Argumente für die Zwischenschaltung des Bezahldienstes beim Kaufvorgang, notwendig werden. Bleibt das Urteil so erhalten und Paypal ändert seine Bedingungen im Käuferschutz nicht, bricht ein entscheidender Bestandteil für die Entscheidung für Paypal weg. Der Nachteil, der bei der Nutzung entsteht, nämlich die Lagerung des Geldes auf einem Zwischenkonto, mit dem der Bezahldienst sein Geld verdient, könnte dann wieder mehr zum Tragen kommen.