Große Koalition verhandelt über schärfere Haftung für Sharehoster
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen sollen CDU, CSU und SPD planen, eine schärfere Haftung für Sharehoster zu vereinbaren. Dies würde es für Anbieter wie Rapidshare noch unattraktiver machen, ihre Dienste in Deutschland anzubieten.
Wie Heise online unter Berufung auf Verhandlungskreise erfahren haben will, sollen bei den Verhandlungen zu einer großen Koalition schärfere Haftungsbestimmungen für Sharehoster im Gespräch sein. Demnach würde die zuständige Arbeitsgruppe „Innen und Justiz“ darüber verhandeln, die Haftungsprivilegien von Hostprovidern einzuschränken. Zudem sollen auch die Zugangsanbieter in Zukunft mehr in die Pflicht genommen werden.
Damit müssten Sharehoster wie beispielsweise Rapidshare, für Inhalte (mit)haften, die über ihre Dienste verbreitet werden. Das würde es für entsprechende Anbieter noch unattraktiver machen, ihre Dienste auch in Deutschland anzubieten, nachdem bereits in der Vergangenheit starker Druck von Seiten der Rechteinhaber ausgeübt wurde.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft, eco, hat sich in einem Statement bereits gegen die Pläne der Großen Koalition gestellt. Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Vorstand Politik & Recht im eco Verband erklärte in einer Stellungnahme zu der Berichterstattung von Heise: „Eine Verschärfung der Haftungsregelung für Host- oder Accessprovider würde einem ganzen Wirtschafszweig die rechtlichen Rahmenbedingungen unter den Füßen wegziehen.“ Zudem sieht er auch EU-rechtliche Probleme. „Das System der Haftungsregelung für Provider beruht auf einer EU-Richtlinie und sieht gerade keine unterschiedliche Haftung für unterschiedliche Hostingdienste vor, wie sie der Koalition offenbar vorschwebt. Das wäre eine systemwidrige Verletzung der EU-Richtlinie und extrem wirtschaftsschädlich."
Was hingegen in den Verhandlungen offenbar nicht konsensfähig ist sind die von der Union geforderten Warnhinweismodelle. In ihrem Wahlprogramm hatten CDU und CSU ein „Three-Strikes-Modell“ gefordert, das beispielsweise bei Verstößen gegen das Urheberrecht zum tragen kommen soll. Die SPD lehnt dies aber mit dem Verweis auf einen zu tiefen Grundrechtseingriff ab.