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Der vzbv gewinnt seine Klage gegen Google

Heute hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zahlreiche Vertragsklauseln des Internetkonzerns Google für rechtswidrig erklärt. Das Landgericht schloss sich so der Auffassung des vzbv an.
Von Viktor am 20.11.2013
Das Landgericht Berlin hat heute nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zahlreiche Vertragsklauseln des Internetkonzerns Google für rechtswidrig erklärt. Hierbei sind insgesamt 25 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen betroffen; diese waren zum Teil zu unbestimmt formuliert oder haben die Rechte der Verbraucher unzulässig eingeschränkt.

Insgesamt zwölf Nutzungsbedingungen von Google enthielten Formulierungen, die die Rechte der Verbraucher einschränkten. Google hielt es sich hierbei vor, sämtliche in den Dienst eingestellte Daten zu überprüfen, zu ändern und zu löschen. Der Nutzer wäre hierbei nur darüber informiert worden, wenn dies „vernünftigerweise möglich“ sei. Außerdem nahm sich der Konzern das Recht heraus, seine Nutzungsbedingungen ohne Einwilligung der Verbraucher zu ändern. Der vzbv hielt das für unangemessen benachteiligend. Das Landgericht schloss sich im Ergebnis dieser Auffassung an und erklärte die eingeklagten Bedingungen für rechtswidrig.

„Das Urteil ist ein wichtiges Signal an die IT-Unternehmen. Sie müssen in Sachen Datenschutz umdenken und deutsche Datenschutzbestimmungen und Verbraucherschutzvorschriften ernstnehmen“, sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv.
Tags: Tech, Google, vzbv
Quelle: Pressemitteilung
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