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Pay n Play: So revolutioniert es Online-Gaming für User
Online-Spiele gehören zu den beliebtesten Zeitvertreiben der heutigen Zeit. Trustly verändert nun die Möglichkeit, wie manche Online-Spiele gespielt werden können. Genannt wieder diese Funktion auf Pay n Play.
Von Redaktion am 21.06.2019
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Bild-Quelle: Casino VR
In bestimmten Gruppen sind sie sogar erfolgreicher als das allgegenwärtige Streamen von Filmen und Serien. Dabei nimmt das Online-Gaming die unterschiedlichsten Formen an. Online Multiplayer Games wie „League of Legends“ oder „World of Warcraft“ haben Millionen Fans rund um den Globus und werden sogar in Turnieren mit hoch dotierten Preisgeldern ausgefochten. Doch auch für den Laien gibt es die unterschiedlichsten Angeboten. Konsolenspiele erfreuen sich nach wie vor größter Beliebtheit, doch auch der Mobile Gaming Markt hat in den letzten Jahren einen beispiellosen Boom erfahren. Dieser Markt könnte nun von einer Neuerung revolutioniert werden. Sie trägt den Namen „Pay ’n’ Play“ und kommt sowohl den Spielern als auch den Anbietern zugute. Dieser Artikel klärt über die Methode auf.
Klick und los!
Wer ein Spiel anbietet, muss Geld verdienen; die meisten App-Downloads sind allerdings kostenlos. Deshalb bauen Programmierer Extras in ihre Games ein, die gegen Entgelt erworben können. Zahlungen spielen außerdem in der Online Casino Industrie eine tragende Rolle. Für User ist es vor allem lästig, aufwändige Registrierungsprozesse zu durchlaufen, um ihre Zahlungsdaten an die Betreiber zu übermitteln. „Pay ’n’ Play“ umgeht dieses Verfahren und ermöglicht es den Usern, direkt in ihr Lieblingsspiel einzusteigen.
„Pay ’n’ Play“ Casinos bieten dir eine registrierungslose Erfahrung, bei der mit wenigen Klicks direkt mit „Book of Dead“ losgelegt werden kann. Aber „Pay ’n’ Play“ funktioniert auch für andere Games, die auf
In-App-Käufen basieren. Im Folgenden wird erklärt, wie genau der Service funktioniert und wie User damit anfangen können.
Einfach und schnell
Auf seiner Webseite wirbt „Pay ’n’ Play“ mit „reibungslosem Gaming“ – und dabei verspricht der Service nicht zu viel. Seine Ursprünge hat er im Hause Trustly, einem
Fintech Unternehmen aus Schweden, das bereits 2008 eine innovative Zahlungsmethode auf den europäischen Markt brachte. In vielen Ländern, beispielsweise Polen, kooperiert auch Online-Zahlungs-Riese PayPal mit dem Service. „Pay ’n’ Play“ ist nun eine Kombination aus verschiedenen Trustly-Funktionen und soll das Online Gaming für den User wesentlich vereinfachen. Die User eröffnen zunächst ein Konto bei Trustly und übermitteln über diesen ihre Zahlungs- und persönlichen Daten. Im weiteren Verlauf entfällt dieser Registrierungsprozess bei Seiten, die „Pay ’n’ Play“ nutzen. Spieler hinterlegen hier lediglich eine bestimmte Summe aus ihrer Bank und spielen los. Im Hintergrund kümmern sich Trustly und die Spieleseite um den Rest: Trustly vermittelt relevante KYC-Daten und der Betreiber der Seite richtet mit diesen Informationen ein Spielerprofil ein. Der User nutzt ohne weiteren Aufwand alle regulären Funktionen der Seite. Auch Gewinne können über Trustly ausgezahlt werden – der Spieler muss sich dafür nicht einmal auf der zugehörigen Seite befinden.
Zahlungsmittel mit Durchsetzungskraft
Das Konzept von „Pay ’n’ Play“ ist derart überzeugend, dass viele Online Games Anbieter bereits ausschließlich daraufsetzen. Sie bieten „Pay ’n’ Play“ als einziges Zahlungsmittel auf ihrer Seite an. Andere wiederum möchten ihren Kunden mehrere Möglichkeiten bieten und erlauben auch die klassische Zahlung per Kreditkarte. In jedem Fall lohnt es sich aber, sich einen Trustly-Account zuzulegen – denn je mehr Betreiber auf „Pay ’n’ Play“ umsteigen, desto leichter haben User Zugang zu ihren liebsten Games.
Info: Bei diesem Artikel wurde das Thema Casino / Glücksspiel behandelt. Bitte beachte immer: Glücksspiel kann süchtig machen. Es gibt keine Garantie auf einen Gewinn oder Möglichkeiten die Chance auf einen Gewinn durch „Tricks“ zu erhöhen. Vor der Nutzung einer Glücksspiel-Seite immer deren Legalität und Rechtmäßigkeit prüfen! Infos und Hilfe unter www.bzga.de.