Coin Master landet nicht auf dem Index
Im Oktober 2019 forderte Jan Böhmermann, dass die erfolgreiche Spiele-App Coin Master auf dem Index landen solle. Verpackt in eine bunte Hülle wäre es suchtgefährdend und würde nur einem Zweck dienen, nämlich den Entwicklern das Geld gleich haufenweise in die Tasche zu spülen. Nach einigen Monaten der Prüfung nun steht fest: Coin Master wird nicht indiziert.
Bild-Quelle: Coin Master
Vielleicht erinnert ihr euch noch an einen Abend im letzten Oktober, als Jan Böhmermann sich über eine Viertelstunde klang über die App Coin Master ausgelassen hat. Böhmermann prangerte an, dass das schön verpackte Spiel eigentlich nichts weiter wäre als eine Masche, den Menschen, und hier eben vor allem Kindern und Jugendlichen. das Geld aus der Tasche zu ziehen, und zwar mit Optik und Glücksspielelementen. Auf den Index sollte das Spiel, doch genau da landet es nun nach einer eingehenden Prüfung nicht.
Nachdem Böhmermann vor allem die Verharmlosung des Glücksspiels, dessen Elemente eindeutig hübsch verpackt in Coin Master enthalten sind, anprangerte und in den Feldzug gegen die erfolgreiche App gezogen war, hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nun über gleich mehrere Spiele-Apps, nämlich Coin Master, Coin Trip und Coin Kingdom entschieden. Die drei Apps werden nicht als gefährdend eingestuft und landen somit nicht auf dem Index.
Die Begründung zielt nicht in erster Hinsicht darauf, ob und in welchem Umfang jugend- bzw. suchtgefährdende Elemente des Glücksspiels vorhanden sind, sondern eher darauf, dass die Prüfstelle nicht die Mittel einer rechtlichen Handhabe gegen Glücksspiel in Apps und Online-Games zur Verfügung hat. Die Spruchpraxis bisher lässt Indizierungen aufgrund von inhaltsbezogenen Risiken wie Gewaltdarstellungen und Kriegsverherrlichung in Spielen zu, nicht aber die Stützung auf Risiken, die durch eine Interaktion mit den Spielen, in den Spielen entstehen. Exzessive Nutzung und daraus entstehende finanzielle Nachteile, die sich durch simuliertes Glücksspiel ergeben, müssten erst für die Rechtspraxis als Risiken und Nebenwirkungen definiert werden. Es bedarf einer „grundsätzlichen Erweiterung der gefestigten und durch Rechtsprechung bestätigten Spruchpraxis der Bundesprüfstelle zu Konsumtiteln mit Suchtgefährdungspotenzial um den Tatbestand der Verherrlichung beziehungsweise Verharmlosung von Glücksspiel.“
Über die Indizierung entschied ein 12-köpfiges Gremium in einem gerichtsähnlichen Verfahren. Gegeneinander abgewogen wurden Grundrechte wie Meinungsfreiheit oder die Freiheit der Kunst gegen die Belange des Jugendschutzes. Dabei stützen sie die Entscheider nicht auf vorherige Fälle, sondern betrachten jeden Antrag, auch den von Herrn Böhmermann bezüglich Coin Master und der beiden weiteren Coin-Apps als individuellen Fall.