RedTube-Abmahnung: U+C Rechtsanwälte mahnen mehr Nutzer ab als vermutet
Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte mahnt aktuell im Auftrag der The Archive AG deutlich mehr Nutzer ab als anfangs vermutet. Alleine bei der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke meldeten sich über 300 Betroffene am 6. Dezember. Wie viele Nutzer von der RedTube-Abmahnung genau betroffen sind, ist aktuell noch nicht bekannt.
Bereits Mitte dieser Woche
berichteten wir, dass die Kanzlei U+C Rechtsanwälte (Urmann + Collegen), Nutzer der Webseite
RedTube abmahnt. Der Grund sei hierfür, dass betroffene Personen die Porno-Filme Miriam´s Adventures, Hot Stories, Amanda´s Secret und Dream Trip über die Plattform gestreamt haben sollen. Anfangs wurde vermutet, dass von der Abmahnung nur eine kleine Zahl an Personen betroffen sei; mittlerweile ist bekannt, dass es sich um deutlich mehr Nutzer handelt als angenommen.
Alleine auf Newsslash wurde der Artikel innerhalb der vergangenen drei Tage mehrere tausend Mal gelesen. Auch der Rechtsanwalt Christian Solmecke teilte über Twitter mit, dass sich am 6. Dezember über 300 Personen telefonisch bei ihm gemeldet hatten.
Konkret werden die betroffenen Nutzer dazu aufgefordert, 250 Euro zu bezahlen; der Streitwert liegt bei insgesamt 1.080,50 Euro. Die Summe von 250 Euro setzt sich aus Rechtsanwaltsgebühren, Schadensersatz, Aufwendungen für die Ermittlung sowie angefallene Kosten für Post und Telekommunikation zusammen.
Auf der Webseite die-abmahnung.info warnt der Rechtsanwalt Tobias Röttger von der Kanzlei GGR bereits jetzt davor, die Abmahnung einfach zu ignorieren. Außerdem macht er darauf aufmerksam, dass betroffene Personen die Unterlassungserklärung nicht direkt unterschreiben sollten. Wichtig ist, dass man sich an einen auf Medienrecht spezialisierten Anwalt wendet, welcher den Sachverhalt prüft.
Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte hat sich mit dem Thema Porno-Abmahnung durchaus ein Gebiet ausgesucht, welches für viele Personen unangenehm ist. Nur die wenigsten Personen würden in der Familie oder im Freundeskreis zugeben, dass man sich beim Ansehen von Pornos eine Abmahnung eingefangen hätte. Auch die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt wird so um einiges komplizierter und unangenehmer.
Die bekannte Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, welcher auch der bereits zuvor erwähnte Rechtsanwalt Christian Solmecke angehört, hat auf der eigenen Webseite eine umfangreiche Information zu der Abmahnwelle veröffentlicht. Dort verkündete die Kanzlei unter anderem auch: „Aus unserer Sicht haben die Nutzer hier keine Straftat begangen. Anders als es zum Beispiel bei Kino.to der Fall war, werden die Filme auf Redtube nicht offensichtlich rechtswidrig (im Sinne des Urheberrechts) verbreitet.“
Bis jetzt sieht es so aus, als wären von der Abmahnung nur Nutzer der Webseite RedTube betroffen. Ob es in Zukunft auch Besucher bekannter Webseiten wie xhamster, Tube8 und youporn treffen könnt, ist nicht bekannt.
Wir empfehlen daher allen Betroffenen, sich unbedingt an einen Rechtsanwalt zu wenden. Wie bereits jetzt bekannt ist, dürften von der Abmahnung mehrere hundert wenn sich sogar tausend Nutzer betroffen sein.
Weiterführende Links zu diesem Thema:
wbs-law.de
die-abmahnung.info