Laut Bundesregierung verstößt Streamen nicht gegen das Urheberrecht
Laut einem Dokument der Bundesregierung verstößt das Streamen von Filmen nicht gegen das Urheberrecht. Letztlich geklärt kann diese Frage jedoch nur vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) werden.
Aus der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion geht hervor, dass die Bundesregierung das Betrachten von Streams als keine Urheberrechtsverletzung ansieht. Bislang wurde dieses Thema jedoch noch nicht von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt.
Offiziell teilte die Bundesregierung auf die von der Linksfraktion eingereichte „Kleine Anfrage“ mit: „Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung.“ Gleichzeitig fügte man aber bei: „Ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt, die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten verletzt, ist allerdings bislang noch nicht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt worden. Letztlich kann diese Frage nur vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden werden.“
Konkret fragte die Linksfraktion beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wegen der Abmahnwelle gegen Nutzerinnern und Nutzer des Videostream-Portals Redtube.com an. Hier wurden im November 2013 mehrere Tausend Personen wegen dem Streamen von Filmen über die Plattform
RedTube abgemahnt.
Die Betreiber des Portals RedTube konnten bereits Ende Dezember eine einstweilige Verfügung über die The Archive AG erwirken. Diese verbietet es der Kanzlei U + C Rechtsanwälte im Auftrag der The Archive AG, weitere Abmahnungen zu verschicken.