CCC erstattet Strafanzeige gegen Bundesregierung
Der Chaos Computer Club hat beim Generalbundesanwalt im Zusammenhang mit der Überwachung durch die NSA und dem GCHQ Strafanzeige gegen die Bundesregierung sowie die Präsidenten des BND, MAD und des Bundesamtes für Verfassungsschutz erstattet.
Wie vor Kurzem bereits angekündigt hat der
Chaos Computer Club (CCC) zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte e.V. Anzeige gegen die Bundesregierung, die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz erstattet. Hintergrund sind die durch die Dokumente von Edward Snowden bekanntgewordenen Praktiken verschiedener Geheimdienste wie der NSA und des GCHQ. Der CCC wirft der Bundesregierung dabei vor, verbotene geheimdienstliche Agententätigkeiten durchgeführt bzw. diesen Beihilfe geleistet, den Lebens- und Geheimnisbereich der betroffenen Personen verletzt und durch Duldung und Kooperation mit den amerikanischen und britischen Geheimdiensten Strafvereitelung im Amt betrieben zu haben.
Ziel des CCC ist es dabei, durch die Anzeige die ihrer Meinung nach längst überfälligen Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt anzustoßen. Mittlerweile sei es durch die immer neuen Enthüllungen, die durch die von Edward Snowden beschafften Dokumente ermöglicht wurden, gewiss, dass gegen zahlreiche Strafgesetze verstoßen worden sei. Im Einzelnen wird auf § 99 StGB (verbotene geheimdienstliche Agententätigkeit), §§ 201 ff. StGB (Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs) und § 258 StGB (Strafvereitelung) verwiesen.
"Jeder Bundesbürger ist von der massenhaften geheimdienstlichen Ausforschung seiner Kommunikationsdaten betroffen. Dagegen schützen ihn allerdings unsere Gesetze und bedrohen diejenigen mit Strafe, die eine solche Ausforschung zu verantworten haben. Entsprechend sind Ermittlungen des Generalbundesanwalts geboten, gar eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Es ist bedauerlich, daß [sic!] gegen die Verantwortlichen und die Umstände ihrer Straftaten nicht längst ermittelt wurde", sagt Dr. Julius Mittenzwei, Jurist und langjähriges Mitglied des CCC.
Um weitere Einzelheiten ans Licht zu bringen und die Aufklärung zu unterstützten fordert der CCC außerdem, dass Edward Snowden als sachverständiger Zeuge geladen wird; selbstverständlich mit freiem Geleit sowie wirksamen Schutz vor Auslieferung an die USA.
Zwar ist nicht damit zu rechnen, dass die Strafanzeige tatsächlich zu direkten Konsequenzen für einzelne Mitglieder der Bundesregierung oder der Exekutive führen wird; zumal der Generalbundesanwalt laut Strafprozessordnung auch von der Verfolgung absehen kann, sofern die Durchführung des Verfahrens die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführen würde. Trotzdem dürfte dieser Schritt zumindest den Druck auf die zuständigen Stellen erhöhen und für weiteres öffentliches Aufsehen sorgen.