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Landgericht München urteilt zu GEMA-Sperrtafeln auf Youtube

Das Landgericht München hat in einem Urteil die für deutsche Nutzer auf Youtube nur all zu bekannten GEMA-Sperrtafeln für rechtswidrig erklärt. Diese würden die rechtliche Auseinandersetzung verzerrt wiedergeben.
Von am 25.02.2014
Wer in Deutschland Videos über Google Video-Plattform Youtube anschauen möchte, wird immer wieder auf eine große Sperrtafel stoßen, auf der folgender Text in dieser oder ähnlicher Form zu finden ist: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“ Diese Hinweise sind vom Landgerichts München nun als rechtswidrig eingestuft worden. Wie die GEMA in einer Pressemitteilung verlauten ließ, sieht das Landgericht München diese Hinweise in seinem Urteil als "absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA" an.

Das Urteil des Landgerichts München ist aber noch nicht rechtskräftig. Also Folge müsste Youtube nun die Hinweise entsprechend abändern oder aber weitere Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Was die GEMA in ihrer zu dem Urteil veröffentlichten Pressemitteilung aber unerwähnt lässt ist die Tatsache, dass Youtube diese vorsorglichen Sperren eingerichtet hatte, nachdem es bereits Verhandlungen für einen Folgevertrag zwischen der Videoplattform und der Verwertungsgesellschaft gab, diese aber bislang erfolglos waren, da die GEMA mit den von Google angebotenen Abgaben nicht zufrieden war, weshalb es bislang keine Einigung gibt. Bis 2009 gab es bereits eine Vereinbarung über eine Vergütung, die dann aber auslief.

Rein inhaltlich bringt dieses Urteil Nutzer in Deutschland aber kein Stückchen weiter. Stattdessen ist nun nur richterlich festgestellt, dass Google mit diesen Hinweisen einen falschen Eindruck erweckt. Damit bleibt im Streit der beiden Parteien der Nutzer auch weiterhin auf der Strecke, da sich beide nicht aufeinander zubewegen. Nutzer müssen hierzulande also auch in Zukunft auf Proxy-Dienste zurückgreifen, um zahlreiche Videos betrachten zu können.
Tags: Tech, GEMA, Youtube
Quelle: Pressemitteilung
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