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Klage gegen Zynga Börsengang vorerst abgewiesen

Ein Gericht hat in den USA eine Klage gegen den Zynga-Börsengang mehrere Anleger vorerst abgewiesen. Dieser habe nicht in ausreichendem Maße dargelegt, dass Zynga sowie mehrere hochrangige Mitarbeiter vorsätzlich Informationen zurückgehalten hätten.
Von am 26.02.2014
Ein Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien hat eine Klage mehrerer Anleger gegen den Social- und MobileGames-Entwickler Zynga vorerst abgewiesen. In seinem Urteil führte der Richter an, dass die Kläger trotz einer langen Klageschrift nicht im Detail belegt hätten, dass Zynga und mehrere hochrangige Mitarbeiter, darunter Gründer und damaliger CEO Mark Pincus, vorsätzlich Informationen zurückgehalten hätten, um den Aktienkurs hochzuhalten.

Allerdings ist der Rechtsstreit für Zynga damit noch nicht ausgestanden, denn der Richter räumte den Klägern die Möglichkeit ein, ihre Klage nochmals zu ergänzen, was diese nun auch tun wollen. Einer der Anwälte der Kläger zeigte sich daraufhin zuversichtlich, dass man das Gericht mit einer ergänzten Klageschrift zufriedenstellen könne.

Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, Informationen über schwindende Nutzeraktivität, Verzögerungen im Entwicklungsablauf neuer Spiele sowie Änderungen, die Facebook im Zusammenhang mit den auf seiner Plattform angebotenen Spiele plante, zurückgehalten zu haben, um den Kurs der eigenen Aktie künstlich hoch zu halten. Dadurch sei es einigen Insidern möglich gewesen, ihre Anteile an dem Unternehmen rechtzeitig zu verkaufen, bevor der Kurs einbrach. Der Preis der Aktie war im Juli 2012 stark gefallen, nachdem das Unternehmen zuvor schlechte Quartalszahlen bekanntgegeben hatte. Das Unternehem ging bereits im Dezember 2011 an die Börse.
Tags: Games, Zynga
Quelle: Reuters
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