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The Elder Scrolls Online: Verbraucherzentrale mahnt Zenimax ab

Der VZBV hat den Spieleentwickler Zenimax abgemahnt. Dieser hatte Spieler bereits bei der Nutzung des kostenlosen Probeabos dazu gezwungen, Zahlungsdetails zu hinterlegen. Gleichzeitig belastete Zenimax das hinterlegte Konto für eine Prüfung und buchte den Betrag nicht immer zeitnah zurück.
Von Viktor am 14.04.2014
Die Spielefirma Zenimax wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband abgemahnt. Der Grund: Spieler von The Elder Scrolls Online mussten bereits ihre Zahlungsdaten angeben, obwohl diese nur den kostenlosen Probemonat nutzen wollten. Gleichzeitig wurde auch das Konto der Nutzer für eine Prüfung belastet – und der Betrag laut dem VZBV nicht immer zeitnah zurückgebucht. Ein Vorgehen von Zenimax, welches die Verbraucherschützer des VZBV auf den Plan rief.

Laut Zenimax sollten die ersten Zahlungen hierbei rein der Autorisierung dienen; eine Belastung in Höhe des monatlichen Abonnements soll jedoch erst nach 30 Tagen erfolgen. Der Zwang jedoch bereits zur Nutzung des kostenlosen Probeabos die Zahlungsinformationen im Spiel hinterlegen zu müssen, ist laut dem VZBV ein eindeutiger Wettbewerbsverstoß.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun Zenimax dazu aufgefordert, bis zum 24. April eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und das Spiel nicht mehr mit einem kostenlosen Probemonat zu bewerben. „Wer 30 Tage kostenlosen Zugang anbietet, darf kein Abo darin verstecken und die Verbraucher vorab zur Datenherausgabe und Zahlung zwingen.“, so der VZBV.
Tags: Games, The Elder Scrolls Online, Zenimax, vzbv
Quelle: surfer-haben-rechte.de
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