Onlineversand: Ab jetzt kostet die Rücksendung bei Nichtgefallen!
Durch eine neue Rücksendekostenregelung sind Onlineversandhäuser ab jetzt dazu berechtigt, die Kosten für eine Rücksendung eines online erworbenen Produkts auf den Käufer abzuwälzen. Versandhäuser wie Amazon, Zalando und Otto ermöglichen aber auch weiterhin einen kostenlosen Rückversand.
Bild-Quelle: Amazon
Ab heute tritt die neue Rücksendekostenregelung in Kraft, welche es Onlinehändlern in Zukunft erlaubt, seinen Kunden die Kosten für die Rücksendung aufzubürden. Dies bedeutet, dass bei Nichtgefallen eines online erworbenen Produkts, der Rückversand in Zukunft vom Käufer und nicht vom Verkäufer übernommen werden muss.
In der Vergangenheit gab es hier die magische Grenze von 40 Euro. Überstieg der Warenwert diese Grenze nicht, so hatten Onlineversandhäuser die Möglichkeit, die Kosten auf den Kunden abzuwälzen. Lag der Warenwert jedoch darüber, musste das Onlineversandhaus die Kosten übernehmen. In Zukunft gibt es diese Grenze nicht mehr und Onlineversandhäuser sind demnach nicht mehr dazu verpflichtet, die Kosten für den Rückversand bei Nichtgefallen zu übernehmen.
Der Bundesverband für Onlinehändler sieht hierbei sogar einen Vorteil für den Kunden. Verkäufer müssen nämlich in Zukunft die zusätzlich anfallenden Kosten für einen eventuellen Rückversand nicht mehr einkalkulieren und die Preise für online erworbene Produkte könnten demnach sinken.
Die neue Regelung klingt aber trotz allem für viele Kunden relativ tragisch, ist sie bei genauerer Betrachtung jedoch nicht. Zahlreiche Marktführer wie Amazon, Otto und Zalando haben bereits in der Vergangenheit offiziell bekannt gegeben, dass sie auch in Zukunft die Kosten für den Rückversand übernehmen werden.