Online-Glücksspiel: EU-Kommission empfiehlt Grundsätze für Verbraucherschutz
Die Europäische Kommission will mit einer neuen Empfehlung im Bereich des Online-Glücksspiels für mehr Schutz von Verbraucher, Spieler und Minderjähriger sorgen. Ziel ist es hierbei die Gesundheit der Nutzer zu schützen.
Bild-Quelle: Europäisches Parlament
Die Europäische Kommission hat heute eine Empfehlung über Online-Glücksspiele angenommen. Darin fordert sie die Mitgliedstaaten auf, durch die Annahme von Grundsätzen für Online-Glücksspieldienstleistungen und verantwortungsvolle Werbe‑ und Sponsoringpraktiken für ein hohes Maß an Schutz für Verbraucher, Spieler und Minderjährige zu sorgen. Ziel ist es, die Gesundheit zu schützen und die wirtschaftlichen Folgen, die durch zwanghaftes oder übermäßiges Spielen entstehen können, so gering wie möglich zu halten.
„Die heutige Empfehlung ist ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsplans 2012 der Kommission über Online-Glücksspiele,“ so Michel Barnier, der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Vizepräsident der Kommission. „Wir müssen alle Bürger, und insbesondere unsere Kinder, vor den Risiken des Glücksspiels schützen. Nun ist es an den Mitgliedstaaten sowie an den Glücksspielbetreibern, in diesem schnell wachsenden digitalen Sektor das von uns angestrebte hohe Verbraucherschutzniveau in der EU sicherzustellen.“
Empfohlen wird unter anderem, dass Glücksspielseiten Basisinformationen vorgeschrieben bekommen, insbesondere um die Verbraucher über die einschlägigen Risiken zu informieren. Auch soll über ein klar definiertes Registrierungsformular sichergestellt werden, dass keine minderjährigen Zugang zu Online-Glücksspielen haben. Zusätzlich sollten Glücksspieler präventiv Kontrollmechanismen an die Hand bekommen, um bereits bei der Registrierung Ausgabenlimmits für das Glücksspiel festzusetzen.
Die Mitgliedstaaten wurden nun aufgefordert, die Kommission 18 Monate nach Veröffentlichung der Empfehlung im Amtsblatt der Europäischen Union über die von ihnen ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten. 30 Monate nach der Veröffentlichung wird die Kommission die Maßnahmen bewerten.