Webseiten-Sperre in Österreich eventuell nicht rechtmäßig
Provider in Österreich müssen Webseiten sperren, wenn diese illegale Inhalte anbieten; ansonsten können die Provider dafür belangt werden. Nun könnte es jedoch zu den ersten Problemen dabei kommen, denn die Öffentlichkeit hat ein Recht auf den Zugang zu Informationen.
Bild-Quelle: The Pirate Bay
Eine neue Regelung in Österreich sorgte in den vergangenen Tagen für ordentlich Aufsehen: Provider in Österreich können demnach in Zukunft belangt werden, wenn diese Nutzern den Zugang zu illegalen Webseiten ermöglichen. Erste Webseite wie The Pirate Bay und movie4k müssen durch diese neue Regelung nun vom Netzt genommen werden.
Doch ein Problem gibt es hierbei noch: Laut dem OGH-Urteil müssen nur Webseiten gesperrt werden, welche „strukturell rechtsverletzenden“ Inhalt anbieten. Dies ist aber bei The Pirate Bay nicht zwingend der Fall, da sich auf der Webseite auch andere legale Inhalte finden lassen. Hierzu zählen unter anderem zahlreiche E-Books und Linux-Distributionen, welche keine Rechtsverletzung darstellen.
Peter Lehofer, welcher den OGH-Bescheid analysierte, gab gegenüber Futurezone nun bekannt, dass eine Sperre von The Pirate Bay seines Erachtens nach nicht gedeckt sei, da so auch der Zugang zu rechtmäßigen Inhalten verhindert werden würde. Gleichzeitig meinte aber auch der IT-Experte Lukas Feilinger gegenüber dem Nachrichtenportal, dass vor einer Sperre statistisch Analysiert werden müsse, wie viele Inhalte rechtmäßig und wie viele unrechtmäßig auf der jeweiligen Plattform angeboten werden.
Langfristig muss jedoch auf alle Fälle sichergestellt werden, dass der Zugang zu Informationen für die Öffentlichkeit nicht verhindert wird. In den kommenden Wochen und Monaten wird sich somit zeigen, ob Provider in Österreich damit beginnen werden, Webseiten wie The Pirate Bay zu sperren.