Uberpop vorerst wieder in Deutschland erlaubt
Das Angebot Uberpop vom US-Unternehmen Uber ist ab jetzt wieder in Deutschland erlaubt. Im August verhängte das Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung über die Angebote des Unternehmens.
Bild-Quelle: Uber
Nachdem das Landgericht Frankfurt im August eine einstweilige Verfügung über die Fahrervermittlung Uberpop verhängt hatte und das Unternehmen seinen Dienst nicht mehr anbieten durfte, kam es nun zu einer Änderung. Das Landgericht Frankfurt hat das Verbot von Uberpop vorerst wieder aufgehoben.
In einer durchgeführten Verhandlung stellte sich laut dem vorsitzenden Richter Frowin Kuth heraus, dass die vermutete Dringlichkeit als wiederlegt zu erachten ist. Für die Taxi-Genossenschaft bedeutet dies, dass sie nun den Weg über ein Hauptverfahren gehen muss, um das US-Unternehmen daran zu hindern, seine Dienst auch in Deutschland anzubieten.
Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft hat mittlerweile per Pressemitteilung folgendes Statement veröffentlicht: „Die Taxibranche akzeptiert Mitbewerber, die sich an die Gesetze halten. Uber tut das nicht. Darum kündigen wir heute an, dass wir unverzüglich in Berufung gehen werden.“
Uber selber sieht sich hierbei jedoch nicht als direkten Konkurrenten zu Taxi-Unternehmen wie es das Gericht sieht. Denn über Uberpop vermittelt das Unternehmen lediglich Mitfahrgelegenheiten, so wie es auch Mitfahrzentralen machen.