Uber Pop in ganz Deutschland verboten
Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass Uber Pop in ganz Deutschland nicht zulässig ist. Das Unternehmen verstößt gegen das Personenbeförderungsgesetz. Geklagt hatte Taxi Deutschland.
Bild-Quelle: Uber
Das US-Unternehmen Uber zählt zu den internationalen Start-ups, welche aktuell die höchsten Bewertungen von Investoren erhalten. In Deutschland erhält das Unternehmen jedoch einiges an Gegenwind. So entschied das Landgericht Frankfurt, dass Uber seinen Dienst Uber Pop in Deutschland nicht mehr anbieten darf.
Uber hat Nutzern aus Deutschland über eine eigene App die Möglichkeit geboten, sich schnell und einfach eine Mitfahrgelegenheit zu organisieren. Hierzu konnten Privatleute als Fahrer gebucht werden. Genau hier liegt auch das Problem. Das Angebot verstößt nämlich gegen das Personenbeförderungsgesetz, da die Fahrer über keine Genehmigung verfügen. Das Angebot Uber Pop wurde nun vom Landgericht Frankfurt verboten; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geklagt hatte Taxi Deutschland; hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Taxizentralen, welche durch UberPop eine Verzerrung des Wettbewerbs sehen. Uber hatte den Transport von Personen zudem zu deutlich günstigeren Preisen angeboten, als die gleiche Strecke mit einem klassischen Taxi kosten würde. Wichtig hierbei zu wissen: Der ebenfalls von Uber betriebene Dienst Uber Black, bei welchem professionelle Chauffeure vermittelt werden, ist nicht verboten worden.