GEMA verliert gegen YouTube vor Gericht
Die GEMA hat gegen YouTube vor dem Landgericht München verloren; nun kann jedoch noch vor dem Oberlandesgericht München Berufung eingelegt werden. YouTube wird als Hostingprovider angesehen und ist dadurch nicht direkt für die Inhalte seiner Nutzer verantwortlich.
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Die GEMA ist vor dem Landgericht München in einem Schadensprozess gegen YouTube unterlegen. Das Landgericht hat die Klage der GEMA gegen YouTube abgewiesen. Eine genaue Begründung, mit welcher die Klage abgewiesen wurde, ist nicht veröffentlicht worden.
Die GEMA hatte mit der Klage Geld von YouTube gefordert und verlangte 0,375 Cent für jeden Aufruf eines Musikvideos, welches im Bereich des Urheberrechts von der GEMA vertreten wird. YouTube wird laut Gericht jedoch als Hostingprovider angesehen und ist somit nicht unmittelbar für die Inhalt, welche Nutzer auf YouTube veröffentlichen, verantwortlich.