Facebook: Datenschützer sind gegen Klarnamenpflicht
Facebook ist für seine Klarnamenpflicht schon des Öfteren in der Kritik gestanden und nun fordert auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, dass Facebook Pseudonyme auf seiner Plattform erlaubt.
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Immer wieder sorgte Facebook in der Vergangenheit für Aufsehen, wenn das Unternehmen hinter dem sozialen Netzwerk verschiedenste Nutzer des Portals sperrte, welche mit Pseudonymen auf diesem agierten. Nun könnte es jedoch zu einer Änderung kommen, denn der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar möchte das Netzwerk zum Verzicht der Klarnamenpflicht für deutsche Nutzer zwingen. Er bezieht sich auf das Telemediengesetzt, wonach jeder Bürger das Recht auf ein Pseudonym hat
Facebook reagierte bereits auf die Aussage vom Datenschützer und gab bekannt, dass das Unternehmen über die erneute Klarnamenspflicht-Diskussion enttäuscht sei, da dieses Thema bereits mehrfach von deutschen Gerichten überprüft wurde und Regulierungsbehörden entschieden hatten, dass die Pflicht dem europäischen Datenschutzrecht entspricht.