vzbv klagt erneut gegen Facebook
Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt erneut gegen Facebook. Diesmal geht es sowohl um Voreinstellungen, welche das soziale Netzwerk vornimmt, als auch um 19 Klauseln in den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie. Gestärkt sieht sich der vzbv durch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Safe Harbor.
Bild-Quelle: Facebook
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht zum dritten Mal gegen Facebook vor Gericht. Diesmal geht es um die Werbung „Facebook ist und bleibt kostenlos“, um kritische Voreinstellungen und um 19 Klauseln in den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie.
„Wo kostenlos drauf steht, sollte auch kostenlos drin sein. Verbraucher zahlen für ihren Facebook-Account zwar nicht in Euro, aber mit ihren Daten. Die Werbung mit einer kostenlosen Dienstleistung ist aus unserer Sicht ganz klar irreführend“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Facebook hatte keine Unterlassungserklärung abgegeben, nachdem der vzbv das Unternehmen im Februar 2015 abgemahnt hatte. Im August hat der vzbv deshalb in vollem Umfang Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Das heißt: In allen Punkten, die abgemahnt wurden, klagt der vzbv nun gegen Facebook.
Die Klagepunkte im Einzelnen:
Facebook ist nicht kostenlos: Facebook verdient mit den Daten seiner Nutzer Geld, vor allem mit und durch Werbung, die an die Nutzer angepasst wird. Die Eigenwerbung von Facebook, der Dienst sei und bleibe kostenlos, ist aus Sicht des vzbv irreführend.
Voreinstellungen: Facebook darf seinen Nutzern nicht die Entscheidung darüber abnehmen, welche Daten an wen, wann und wofür hergegeben werden. Nach Einschätzung des vzbv erfolgt keine bewusste Einwilligung, wenn bei kritischen Voreinstellungen bereits ein Häkchen gesetzt ist.
19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie: Der vzbv kritisiert unter anderem die Klarnamenpflicht für die Nutzer und die Klausel zur Datenweitergabe in die USA. Die Klausel zur Datenweitergabe gilt für „Nutzer sowie Nicht-Nutzer, die mit Facebook außerhalb der USA interagieren“. Folgendes Szenario ist denkbar: Ein Verbraucher hat kein eigenes Profil bei Facebook, surft aber auf der Seite und schaut sich öffentliche Facebook-Profile von anderen an. Facebook behält sich mit der Klausel vor, dass es Daten des Besuchers speichert und in die USA weitergibt. Dort hätten auch die Geheimdienste Zugriff darauf.
„Dass wir mit unserem Einsatz für mehr Datenschutz auf dem richtigen Weg sind, bestätigt auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Safe Harbor. US-amerikanische Großkonzerne dürfen Gesetze zum Daten- und Verbraucherschutz in Deutschland und Europa nicht einfach ignorieren. Die Europäische Kommission muss mit einem neuen Safe Harbor und einer verbraucherfreundlichen allgemeinen Datenschutzverordnung endlich einen wirklich sicheren Hafen für persönliche Daten schaffen. Es muss Schluss sein mit Datenschutzmogelpackungen. Auch für die Verhandlungen zu TTIP hat der Europäische Gerichtshof eine klare Ziellinie vorgegeben. Und die heißt echter Schutz der Verbraucherdaten“, so Müller.
Die Klage des vzbv ist beim Landgericht Berlin eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen 16 O 341/15 geführt. Im nächsten Schritt muss die Klage übersetzt und in Irland zugestellt werden. Dort hat Facebook seinen europäischen Firmensitz. Facebook kann anschließend die Klage erwidern. Ein Termin für die mündliche Verhandlung ist im Laufe des Jahres 2016 zu erwarten.