Berliner Wirtschaft stellt sich gegen Pläne zur Verschärfung des Urhebervertragsrechts
Der Bundesverband der deutschen Games-Branche e.V. (GAME) hat gemeinsam mit der IHK Berlin und weiteren Verbänden der Kreativwirtschaft die Berliner Erklärung zum Urheberrecht verfasst. In der Erklärung stellt sich der GAME zusammen mit seinen Partnern entschieden gegen die Pläne zur Verschärfung des Urhebervertragsrechts.
Bild-Quelle: Game Bundesverband
Die IHK Berlin und Interessenverbände der Kreativwirtschaft haben sich in einer gemeinsamen Erklärung an das Bundesjustizministerium gewandt. Anlass ist ein Referentenentwurf zum Urhebervertragsrecht, der die für den Wirtschaftsstandort Berlin wichtige Kreativwirtschaft nachhaltig schädigen könnte.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Urheberrechtsgesetzes möchte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Rechte von Künstlern und anderen Urhebern stärken und ihnen insbesondere eine bessere Beteiligung an den Erlösen aus der Verwertung ihrer Werke garantieren. Verbände und IHK betonen hingegen, dass die Kreativunternehmen sehr wohl um das symbiotische Verhältnis zu ihren kreativen Auftragnehmern und Mitarbeitern wissen und dass sie kreative Leistungen deshalb auch fair vergüten.
„Mit dem Gesetzentwurf versucht die Politik eine Krankheit zu heilen, die es gar nicht gibt. Die neue Regelung würde ohne Not etablierte und im gemeinsamen Interesse von Urhebern und Verwertern liegende Vergütungs- und Vertragsmodelle gefährden“, kritisiert Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin, den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums. „Wenn Urheber zum Beispiel nach fünf Jahren die Nutzungsrechte an einem erfolgreichen Werk einfach auf die Konkurrenz übertragen könnten, würden Verwerter nur noch in Werke investieren, die schnell erfolgreich werden können. Darunter würden letztlich insbesondere junge Künstler leiden“, so Eder weiter.
Die Wirtschaft bemängelt außerdem, dass die Politik die wirtschaftlichen Zusammenhänge verkennt. Der Entwurf geht von der klassischen Verwertung eines einzelnen Werkes eines einzelnen Urhebers aus. Tatsächlich sind in vielen Branchen längst Kreationsprozesse mit einer Vielzahl von Urhebern und komplexe Verwertungsmodelle üblich, was insbesondere den Auskunftsanspruch zu einem immensen Problem für die Praxis macht. „Hierfür bietet der Entwurf keine brauchbaren Lösungen und lässt viele Fragen bei Künstlern und Verwertern offen“, so Eder weiter.