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Facebook: Gericht bestätigt Klarnamenpflicht

Ein Gericht in Hamburg hat entschieden, dass Facebook auch in Zukunft Klarnamen seiner Nutzer verlangen darf. Ein Datenschutzbeauftragter wollte durchsetzen, dass auch Pseudonyme erlaubt werden.
Von Viktor am 04.03.2016
Bild-Quelle: Facebook
Facebook war in der Vergangenheit des Öfteren in der Kritik, weil das Unternehmen hinter dem gleichnamigen sozialen Netzwerk, Nutzer dazu zwingen wollte, mit ihrem Klarnamen auf diesem zu agieren. Nun hat ein Gericht zu Gunsten von Facebook entschieden.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar wollte durchsetzen, dass Facebook in Zukunft auch Pseudonyme auf seiner Plattform erlauben muss und berief sich hierbei auf das Telemediengesetz, welches die Verwendung dieser im Netz zulässt. Nun hat das Gericht einem Eilantrag von Facebook stattgegeben und entschieden, dass das soziale Netzwerk auch weiterhin das Recht hat, Klarnamen zu verlangen. Der Grund: Für Facebook gilt in diesem Fall nicht deutsches sondern irisches Recht, da Facebook seine Europa-Zentrale in Dublin hat.
Tags: Tech, Facebook
Quelle: Turi2
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