OLG zu Adblocker: Adblocker sind erlaubt aber bezahltes Whitelisting ist verboten
Das OLG Köln bestätigte in seiner jüngsten Verhandlung zwischen der Axel Springer SE und der Eyeo GmbH bezüglich der Legalität von Adblockern, dass Tools mit deren Hilfe im Internet Werbung ausgeblendet wird, weiterhin zulässig sind. Das bezahlte Whitelisting soll jedoch untersagt werden.
Bild-Quelle: AdBlock Plus
Adblock Plus verbuchte heute einen weiteren Erfolg in dem von der Axel Springer SE angestrengten Verfahren: Das Oberlandesgericht Köln entschied erneut gegen das Medienhaus und stellte mit Blick auf den Hauptantrag von Springer fest, dass Werbeblocker legal sind. Das OLG Köln ist damit neben dem OLG Stuttgart nunmehr das zweite Oberlandesgericht, welches Nutzern ihr Recht bestätigt, Online-Werbung in ihren Browsern zu blockieren.
In einem eingebrachten Antrag hatte Springer zudem verlangt, dass das von der Eyeo GmbH betriebene Whitelistingmodell ihnen gegenüber kostenlos erbracht werden müsse. Das Gericht folgte diesem Begehren unter Berufung auf den erst Ende 2015 im deutschen Recht eingeführten und bisher kaum angewendeten Paragraphen 4a UWG. Demnach wäre ein bezahltes Whitelisting von AdBlockern nicht mehr erlaubt.
Bezüglich des Whitelistingmodells wird die Eyeo GmbH Revision einlegen und die finale Entscheidung des BGH zur Auslegung des so nur in Deutschland existierenden § 4a UWG abwarten und davon abhängig sein Produkt für den deutschen Markt anpassen.
Eyeo Gründer Till Faida: "Das Urteil ist für uns sehr erfreulich, kommt aber nicht überraschend. Denn zum wiederholten Male bestätigt ein Gericht das Recht der Nutzer, Werbung zu blockieren. Die Popularität von Adblock Plus sollte allen Beteiligten ein deutliches Signal sein, dass sich Online-Werbung im Sinne der Nutzer verbessern muss, um auch langfristig einen Beitrag zur Finanzierung kostenloser Inhalte leisten zu können. Statt sich dieser Herausforderung zu stellen, versucht Springer mit großem Aufwand den alten Status Quo aus Print-Zeiten zu verteidigen und digitale Innovationen notfalls per Gericht zu verhindern. Diese Blockadehaltung ist zum Scheitern verurteilt. Wir bieten Axel Springer daher für die Geltungsdauer des Urteils an, kostenlos die Vorteile innovativer und nutzerfreundlicher Werbung zu testen, genau wie wir es schon jetzt gegenüber kleinen und mittleren Webseiten tun.“