Telefonwerbung unerwünscht: Ab jetzt gelten höhere Bußgelder
Seit gestern gilt eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), wodurch in Zukunft bei unerlaubter Telefonwerbung ein Bußgeld in Höhe von bis zu 300.000 Euro verhängt werden kann.
Seit gestern gilt ein neues Gesetz, wodurch unseriösen Werbetreibenden eine Geldbuße in einer Höhe von bis zu 300.000 Euro droht. Die
Bundesnetzagentur erhofft sich dadurch, in Zukunft besser gegen unerlaubte Telefonwerbung vorzugehen und den unlauteren Wettbewerb weiter einzudämmen.
Wer Verbraucher ohne deren Einwilligung für Werbezwecke anruft, riskiert in Zukunft ein Bußgeld in Höhe von bis zu 300.000 Euro. Zwar war es auch in der Vergangenheit schon eine Ordnungswidrigkeit; durch die Änderung des bestehenden Gesetzes wurde das Bußgeld jedoch um das sechsfache angehoben.
"Ich freue mich, dass der Gesetzgeber den Bußgeldrahmen deutlich erhöht hat. Auch wir haben uns im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dafür eingesetzt. Unseriösen Werbetreibenden droht damit eine angemessene Geldbuße", betonteJochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Durch die Gesetzesänderung kann die Bundesnetzagentur zukünftig auch Telefonwerbung unter Verwendung automatischer Anrufmaschinen als Ordnungswidrigkeit ahnden. Die Bundesnetzagentur ist in den letzten Jahren bereits erfolgreich gegen derartige Anrufe vorgegangen, indem sie die Abschaltung von hierfür genutzten Rufnummern angeordnet und sogenannte Fakturierungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen hat.
Die Bundesnetzagentur teilte bereits jetzt mit, dass man auch in Zukunft auf die Mithilfe der Verbraucher angewiesen sei. Wer auch in Zukunft mit Werbeanrufen belästigt wird, soll die Uhrzeit, das Unternehmen, das beworbene Produkt und die Nummer notieren und der Bundesnetzagentur übermitteln.