Amazon Dash Button: Verbraucherzentrale NRW geht vor Gericht
Die Verbraucherzentrale NRW sieht beim Dash Button verschiedene rechtliche Verstöße. Nach einer Abmahnung war Amazon nicht zu entsprechenden Änderungen bereit und die Verbraucherzentrale geht nun vor Gericht.
Bild-Quelle: Amazon
Mit dem Dash Button hatte Amazon bereits vor einigen Monaten eine neue und innovative Möglichkeit präsentiert, wie es in Zukunft noch einfach sein könnte ein Produkt online zu erwerben. Nachdem der Dash Button bereits seit längerem erfolgreich in den USA angeboten wird, kam dieser vor wenigen Wochen nach Deutschland und sorgt hier für Stress bei der Verbraucherzentrale NRW.
Der Dash-Button soll in Haushalten hängen und auf Knopfdruck Bestellungen des täglichen Bedarfs auslösen: vom Waschmittel über Katzenfutter bis zu Toilettenpapier. Obwohl der Dash Button laut der Verbraucherzentrale NRW durchaus nützlich sein kann, muss sich dieser an geltenden rechtlichen Vorgaben halten. Die Verbraucherzentrale NRW sieht beim Dash-Button verschiedene rechtliche Verstöße. Sie hat den Branchenriesen deshalb abgemahnt und will nun gerichtlich gegen Amazon vorgehen.
Auf der Schaltfläche des Buttons fehlt der Hinweis, dass per Knopfdruck unmittelbar eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst wird. Dieser Hinweis ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr vorgeschrieben. Auch der Dash-Button bedient sich des Internets, um die Bestellung zu übermitteln. Darüber hinaus müssen bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr wichtige Informationen unmittelbar vor der Bestellung mitgeteilt werden: nämlich u.a. der Gesamtpreis sowie die wesentlichen Eigenschaften des Produkts.
Diese Informationen werden jedoch für die konkrete Bestellung erst nach dem Drücken des Buttons zur App gesendet, also nach der Bestellung. Das Fehlen dieser Informationen bei Auslösung der Bestellung wirft auch unter Berücksichtigung der sogenannten "Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen" Probleme auf. Darin erlaubt sich Amazon, den Preis und die Versandkosten für das jeweils ausgesuchte Produkt zu ändern. Preisänderungen werden Kunden laut App aber nur bei Steigerungen "um mehr als zehn Prozent" gesondert mitgeteilt.
Da Amazon nicht bereit ist, eine Unterlassungserklärung hinsichtlich des monierten Geschäftsgebarens abzugeben, hat sich die Verbraucherzentrale NRW entschlossen, gerichtlich klären zu lassen, ob der Dash-Button unter den aktuellen Bedingungen weiterhin verwendet werden darf.