Verbraucherzentrale mahnt WhatsApp wegen Datenaustauschs mit Facebook ab
WhatsApp wurde wegen Datenaustauschs mit Facebook vom Verbraucherschutz abgemahnt. Sollte Facebook keine Änderungen am System durchführen, plant der Verbraucherschutz eine Klage einzureichen.
Bild-Quelle: VZBV
Nach Pokemon Go und dem Amazon Dash-Button trifft es nun den Messenger WhatsApp von Facebook. Die Verbraucherzentrale hat bekannt gegeben, dass diese das Unternehmen hinter dem Messenger WhatsApp abgemahnt hat, da dieses Daten an Facebook weitergibt. Zu erwähnen wäre hierbei: WhatsApp ist ein Produkt von Facebook.
WhatsApp will Daten seiner Nutzer wie etwa Handynummern an den Mutterkonzern Facebook übertragen – unabhängig davon, ob die Nutzer ein Facebook-Konto haben oder nicht. Das Marktwächterteam des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat WhatsApp deshalb abgemahnt.
Hintergrund: Bis zum 25. September will sich WhatsApp das Okay der Nutzer zu den geänderten Bestimmungen einholen. Verbraucher sollten sich das gut überlegen, denn die geänderten Nutzungsbedingungen sind problematisch. Sie legen schließlich fest: Nur wer seine Daten zur Weitergabe an Facebook freigibt, kann WhatsApp künftig weiter nutzen.
Darüber hinaus nutzt WhatsApp eine voreingestellte Einwilligungserklärung, damit Facebook die Daten auch für Werbung nutzen darf. Diese ist nach Ansicht der Marktwächterexperten rechtswidrig. Was bereits mit einem Häkchen versehen ist, wird oft unbewusst abgenickt. Verbraucher müssen ganz bewusst ihr Okay dazu geben können, dass ihre Daten weitergegeben werden.
Auch die Daten von Verbrauchern, die mit ihrer Telefonnummer im Telefonbuch eines WhatsApp-Nutzers gelistet sind, leitet WhatsApp an die Facebook-Unternehmensgruppe weiter. Und das ohne Wissen oder Einwilligung der Betroffenen. Dies hält der Marktwächter Digitale Welt im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) neben anderen Vertragsbestimmungen für unzulässig. Der vzbv hat das Unternehmen deshalb abgemahnt.
Bis zum 21. September 2016 hat der Betreiber des Messenger-Dienstes Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die abgemahnten Verstöße einzustellen. Passiert das nicht, prüfen die Marktwächterexperten eine Klage. Möglich ist das durch ein erweitertes Verbandsklagerecht, das der vzbv Anfang diesen Jahres erkämpft hat.