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Pokémon Go-Entwickler Niantic lenkt ein

Niantic, der Entwickler des erfolgreichen Smartphone-Games Pokemon Go, hat eine Unterlassungserklärung zu allen vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geforderten Punkten abgegeben.
Von Viktor am 25.10.2016
Bild-Quelle: The Pokémon Company
Niantic, der Entwickler von Pokémon Go, hat eine verbindliche Unterlassungserklärung zu allen vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geforderten Punkten abgegeben. Bereits in der Umstellungsphase darf sich das Unternehmen gegenüber Kunden nicht mehr auf die beanstandeten Klauseln berufen. Der vzbv hatte das kalifornische Unternehmen im Juli wegen insgesamt 15 Klauseln abgemahnt.

„Wir freuen uns, dass sich Niantic einsichtig gezeigt hat. Nutzerinnen und Nutzer von Pokémon Go in Deutschland können nun erwarten, dass sich das Unternehmen künftig an hier geltenden Verbraucherschutzstandards orientiert.“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Niantic hatte sich in seinen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen weitgehende Rechte herausgenommen, die nach Auffassung des vzbv die Spieler der Pokémon Go-App unangemessen benachteiligten. So konnte das Unternehmen den Vertrag jederzeit einseitig verändern oder fristlos kündigen. Eine Sperrung des Zugangs sollte in vielen Fällen nach alleinigem Ermessen des Unternehmens möglich sein. Die Rückerstattung von mit echtem Geld getätigten In-App-Käufen war ausgeschlossen. Die Weitergabe personenbezogener Daten der Verbraucher an private Dritte ohne gesonderte Einwilligung der Betroffenen sollte möglich sein.

Auch Klauseln, die die alleinige Anwendung kalifornischen Rechts vorsahen und Verbraucher im Streitfall auf ein amerikanisches Schiedsgerichtsverfahren verwiesen, soweit sie nicht rechtzeitig widersprechen, dürfen künftig nicht mehr verwendet werden. Auch darauf darf sich Niantic in der Umstellungsphase bis Ende 2016, die der vzbv dem Unternehmen eingeräumt hat, nicht mehr berufen.
Tags: Games, Pokémon GO, NianticLabs, vzbv
Quelle: Pressemitteilung
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