Anzeige
Newsslash Android-App!
/// Aktuelle News

ZAK beanstandet Verbreitung des Lets-Play-Angebots PietSmietTV per Internet-Stream

Laut der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten ist der Twitch.tv-Kanal von PietSmiet als zulassungspflichtiges Rundfunkangebot einzustufen. Die Kommission wird den Kanal untersagen, sollte der Betreiber nicht bis zum 30. April einen Zulassungsantrag vorlegen.
Von Viktor am 23.03.2017
Bild-Quelle: PietSmiet
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat in ihrer vorgestrigen Sitzung in Berlin das Internetangebot „PietSmietTV“ beanstandet und wird es untersagen, wenn bis 30. April kein Zulassungsantrag vorliegt.

Bei dem Angebot handelt es sich um einen Streaming-Kanal, der an sieben Tagen pro Woche über 24 Stunden überwiegend „Let’s Plays“, die das Spielen von Games zeigen, verbreitet. Der Kanal, der auf der Plattform Twitch.tv läuft, ist aus Sicht der ZAK ein Rundfunkangebot ohne Zulassung.

Rundfunk ist laut dem Rundfunkstaatsvertrag ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst, der sich an die Allgemeinheit richtet. Er verbreitet ausgewählte Angebote, die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflussen können, entlang eines Sendeplans. „PietSmietTV“ erfüllt diese Voraussetzungen.

Durch die Beanstandung will die ZAK dem Anbieter den Verstoß gegen die Zulassungspflicht vor Auge führen und ihn dazu bewegen, nun zeitnah bis spätestens Ende April einen Zulassungsantrag bei der zuständigen Landesmedienanstalt, der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), zu stellen.

Angesichts der Zunahme von rundfunkähnlichen Internet-Streamingangeboten beschäftigt sich die ZAK derzeit intensiv mit der Problematik. Anfang des Jahres hatte sie die Internet-Liveübertragung der Handball-WM 2017 aus den gleichen Gründen beanstandet.

Siegfried Schneider, der Vorsitzende der ZAK: „Das Netz ist voll von rundfunkähnlichen Angeboten. Daher sollte es hier zeitnah zu einer Anpassung der Gesetze kommen. Wir brauchen offline wie online gleiche Voraussetzungen für Rundfunkangebote.“ Solange dies nicht der Fall sei, wird die ZAK die bestehenden Rechtsgrundlagen anwenden.
Tags: Games, PietSmiet
Quelle: Pressemitteilung
Anzeige
Roobet
Anzeige
Sportwetten Betway Sports