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MA HSH geht gegen Schleichwerbung bei YouTube vor

Die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) geht gegen den YouTube-Kanal Flying Uwe vor und hat ein medienrechtliches Verfahren wegen Verstoßes gegen die Werbebestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags eingeleitet. Weitere YouTuber wurden bereits angeschrieben.
Von Viktor am 05.04.2017
Bild-Quelle: Google
Die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) geht wegen nicht gekennzeichneter Werbung gegen den Betreiber eines YouTube-Kanals vor. Der YouTuber „Flying Uwe“ präsentiert in seinen Videos Eigenprodukte, ohne dies jedoch als Werbung zu kennzeichnen. Damit verstößt er gegen rundfunkrechtliche Werbebestimmungen.

Bereits im November 2016 forderte die MA HSH den Betreiber auf, einige seiner Videos und die zugehörigen Videobeschreibungen auf YouTube als Werbung zu kennzeichnen. Dieser passte daraufhin die Beschreibungen teilweise an. Bei Videos, in denen der
YouTuber Produkte eines Unternehmens präsentiert, dessen Geschäftsführer er ist, fehlen aber weiterhin Werbekennzeichnungen. Aus diesem Grund hat die MA HSH nun ein medienrechtliches Verfahren wegen Verstoßes gegen die Werbebestimmungen des
§ 58 Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) eingeleitet. § 49 Abs. 2 RStV sieht bei Verstößen dieser Art außerdem ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro vor.

Parallel zu diesem Verfahren hat die MA HSH rund 30 YouTuber aus Hamburg und Schleswig-Holstein angeschrieben und über die Werbe- und Sponsoringbestimmungen, die für YouTube-Videos gelten, informiert. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Werbung als solche leicht erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote angemessen abgesetzt sein muss.

Thomas Fuchs, Direktor der MA HSH: „Auch Werbung auf Plattformen wie YouTube unterliegt rechtlichen Grenzen. Wer hier professionell tätig ist, muss sich an diese Regeln halten.“ Das FAQ-Papier zu Werbung in sozialen Medien der medienanstalten gibt Empfehlungen zur richtigen Kennzeichnung.
Tags: Tech, Youtube
Quelle: Pressemitteilung
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