Verbraucherschutzbehörden gehen gegen irreführende Buchungsportale vor
Immer mehr Verbraucher buchen Übernachtungen und Flüge im Internet und stoßen dabei zunehmend auf Probleme mit Online-Reisedienstleistungen. Diese Dienstleistungen gehören nach Angaben der Europäischen Verbraucherzentren mittlerweile zu den Bereichen mit den häufigsten Verbraucherbeschwerden.
Bild-Quelle: european commission
Die Europäische Kommission und die Verbraucherschutzbehörden leiteten im Oktober 2016 eine koordinierte Untersuchung von 352 Preisvergleichs- und Reisebuchungsportalen in der gesamten EU ein. Dabei wurde festgestellt, dass auf 235 von ihnen die Preisangaben nicht zuverlässig waren - das sind zwei Drittel der überprüften Portale. Beispielsweise wurden in einer fortgeschrittenen Phase des Buchungsvorgangs ohne klare Hinweise für den Verbraucher zusätzliche Preiselemente hinzugefügt oder Sonderangebote waren gar nicht erhältlich.
Die Behörden haben die Betreiber der betroffenen Portale aufgefordert, ihre Praktiken mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang zu bringen und somit volle Transparenz bei den Preisen zu gewährleisten, d. h. die Angebote müssen in einer frühen Phase des Buchungsvorgangs in klarer Weise präsentiert werden.
Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, sagte: „Das Internet bietet den Verbrauchern zahlreiche Informationen, um ihren Urlaub zu planen und dabei Urlaubsreisen zu vergleichen und zu buchen. Wenn jedoch die Bewertungen auf Vergleichsportalen verzerrt oder die Preise nicht transparent sind, sind die Informationen für die Verbraucher irreführend. Die betreffenden Unternehmen müssen die europäischen Verbraucherschutzvorschriften genauso einhalten wie Reisebüros. Die Verbraucherschutzbehörden werden die Betreiber der Portale nun auffordern, diese Probleme zu beheben. Die Verbraucher sollten online in gleichem Maße geschützt sein wie offline.“