Facebook verwehrt Eltern Konto der verstorbenen Tochter
In Berlin hat eine Familie vor dem Kammergericht um den Zugriff auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter gekämpft. Das Urteil fiel zugunsten von Facebook – den Eltern bleibt der Zugriff auf den Account vorenthalten.
Bild-Quelle: Facebook
In Berlin hat eine Familie vor dem Kammergericht dafür gekämpft, Zugriff auf den Facebook-Account der verstorbenen Tochter zu erhalten. In zweiter Instanz hat das Kammergericht dann ein Urteil zugunsten von Facebook gefällt. Den Eltern wurde es nicht zugestanden, das Facebook-Konto ihrer Tochter einzusehen – sämtliche Informationen aus dem Account ihrer Tochter werden ihnen weiterhin vorenthalten.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das Fernmeldegeheimnis dem Anspruch der Erben, die Kommunikation der verstorbenen Tochter mit Dritten einzusehen, entgegenstehen würde. Das Persönlichkeitsrecht der Mutter der Verstorbenen sowie das Totenfürsorgerecht könnten nicht dazu herangezogen werden, den Zugang zu einem Social-Media-Konto eines verstorbenen Kindes zu gewähren.
Der dpa zufolge würde es sich im oben beschrieben Fall um ein Mädchen handeln, das im Fall 2012 an einem U-Bahnhof in Berlin zu Tode gekommen ist. Durch die Einsicht in den Facebook-Account wäre es unter Umständen möglich gewesen zu klären, ob der Todesfall ein Suizid war.