Google streitet sich nicht mehr mit der Bundesnetzagentur - Jetzt gehts zum EuGH
Die Frage, ob Gmail ein Telekommunikationsdienst ist und somit dem deutschen Telekommunikationsgesetz unterliegt, beschäftigt die deutschen Gerichte und Google schon mehrere Jahre. Nun verwies das Oberlandesgericht Münster den Fall an den Europäischen Gerichtshof.
Von Daniela am 01.03.2018
Bild-Quelle: Google
Die Bundesnetzagentur und Google streiten sich. Seit Jahren geht es um die Frage, ob Googles E-Mail-Dienst Gmail ein Telekommunikationsdienst ist. Google hat, wie viele andere Unternehmen auch, im Jahr 2012 das Anmeldeformular für Telekommunikationsdienste bekommen und bis heute nicht ausgefüllt. Das Unternehmen sieht seinen E-Mail-Dienst eben nicht als Telekommunikationsdienst und hat gar keine Lust, sich deutschem Recht zu beugen. Denn damit wären Auflagen und Zugriffsberechtigungen verbunden, die Google nicht erfüllen bzw. zulassen will.
Die Bundesnetzagentur fordert die Anmeldung, weil Gmail im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes einen Dienst erbringt, der ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über die Telekommunikationsgesetze besteht. Google allerdings sieht sich hier nicht in der Pflicht. Nach Meinung des Unternehmens ist Gmail ein Over The Top-Dienst, dessen Übertragung nicht überwiegend durch Signale, sondern durch das offene Internet stattfindet. Dadurch fehle Google die totale Kontrolle über die Datenpakete und man wolle dafür auch nicht in die Verantwortung gezwungen werden. Andere Anbieter wie die Telekom, 1&1 oder webmail haben damit allerdings keine Probleme und sind angemeldet.
Ob nun Gmail und viele andere Webmail-Dienste Schnittstellen für bundesdeutsche Behörden wie die Polizei einrichten muss und in höherem Maße dem Datenschutzgesetz unterliegt und somit ein paar mehr Auflagen im Sinne des Datenschutzes auf sie warten, klärt nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Denn dorthin verwies das OLG Münster nun die Klage, damit im Sinne und unter Zuhilfenahme der europäischen Richtlinien ein Grundsatzurteil gefällt werden kann.
Google begrüßt die Entscheidung zur Verlagerung der Urteilsfällung auf europäische Ebene, denn so würde ein Urteil gefällt, welches eher den Weltnormen entspräche als ein auf deutsches Recht bezogenes Urteil. Denn diese Meldepflicht gibt es nur in Deutschland. Sicherlich spielt auch die recht offene Formulierung der EU-Richtlinien Google in die Karten, denn in welche Richtung die Entscheidung ausschlagen wird, ist ziemlich offen.