Sammelklage gegen Google wegen extremer Übermittlung von Standortdaten
Sogar, wenn man sein Android-Telefon nicht benutzt, werden mehrere Hunderte Male Standortdaten an Google übermittelt. Eine Studie deckte dies auf, Google aber weist die Ergebnisinterpretation der Studie zurück. Nun hat die Datenschutzorganisation PIC eine Sammelklage eingereicht.
Von Daniela am 28.08.2018
Bild-Quelle: Google
Laut einer Studie, die im Auftrag der Verleger-Organisation "Digital Content Next" in Auftrag gegeben wurde, übermittelt ein Smartphone mit dem Betriebssystem Android mehr als 340 Mal am Tag Standortdaten an Google. Dies sind nur die Zahlen für ein unbenutztes Smartphone, bei dem im Hintergrund der Chrome-Browser läuft. Benutzt man es nun noch aktiv, denn erhöht sich der Datentransfer noch um ein Vielfaches. Zusätzlich weisen die Autoren der Studie noch darauf hin, dass Google in der Lage seit, anonym erhobene Daten im Nachhinein mit Personen zu verknüpfen. Das Unternehmen weist die Kritiken und Vorwürfe zurück.
Google erklärt zu den Vorwürfen der Studie, die unter Federführung von Professor Douglas Schmidt von der Vanderbilt University durchgeführt wurde, dass diese von einer Gruppe Lobbyisten in Auftrag gegeben und somit nicht wertfrei sei. Die Argumentationen und die Darlegung der Ergebnisse seien irreführend. Zur Untermauerung der Zurückweisung der Echtheit der Ergebnisse führt Google an, dass die Studie von einem Wissenschaftler geschrieben worden ist, der schon im Gerichtsverfahren zwischen Google und Oracle nicht wertfrei aufgetreten ist. Er war in der Verhandlung ein Zeuge der Gegenseite, also von Oracle.
In die Diskussion hat sich die Datenschutzorganisation EPIC eingeschaltet und wies die US-Aufsichtsbehörde FTC auf Googles Datenübermittlungspraxis hin. Das Unternehmen verstoße damit gegen die Datenschutzauflagen aus dem Jahre 2011 und man nun einschreiten müsse. Bei diesem Hinweis allein blieb es dann auch nicht und EPIC reichte beim Bundesgrricht in San Francisco eine potentielle Sammelklage ein. Vorgeworfen wird Google in dieser Irreführung und Verletzung der Privatsphäre der Nutzer. Google hat nun seit Freitag 21 Tage Zeit, um auf die Vorwürfe, dass das Unternehmen Daten gegen den Willen der Nutzer erheben würde, zu reagieren. Die vor kurzem etwas deutlicher beschriebenen Nutzungsoptionen des Standortverlaufes scheinen, zumindest, wenn es nach EPIC geht, nicht ausreichend zu sein. Übrigens stehen hinter der Sammelklage die Anwälte der Kanzlei Lieff Cabraser Heimann & Bernstein, die manchen vielleicht durch Berichterstattung aus dem Abgas-Skandal um Volkswagen ein Begriff sein dürften.