Apple führt Trinkgeld-Funktion in Apps ein
Es gibt einige neue Reglungen für iPhone- und iPads-Apps. Zudem wurde nun bekannt gegeben, dass Apple eine neue Trinkgeld-Funktion für Apps freigeschaltet hat; auch an dieser verdient das Unternehmen natürlich mit.
Bild-Quelle: Apple
Nachdem hauptsächlich chinesische Anbieter sogenannte Trinkgeldfunktionen, mit denen Geld direkt an die Entwickler von Apps und Spielen geschickt werden konnte, in ihre Apps integrierten und damit einen großen Aufruhr bei Apple in Gang gesetzt hatten, gibt es nun eine eindeutige Regelung. Trinkgeldfunktionen dürfen in Apps integriert werden, aber Apple muss mitverdienen. Das heisst, der Geldtransfer muss über die hauseigene Bezahlschnittstelle laufen. Damit verdient Apple an jedem Trinkgeld 30 Prozent mit.
Im Mai erst hatte Apple diese Art von Geldtransfer, wie sie zum Beispiel bei WeChat möglich war, verboten. Nun ist die Lösung des Streits ja da - zur Freude aller. Weiterhin gilt zudem: Zusätzliche Inhalte dürfen generell nur über Apples In-App-Schnittstelle vertrieben werden. So sind auch Möglichkeiten wie das Abschließen eines Abos direkt auf der Webseite des Anbieters der App oder des Spiels untersagt.
Auch weitere Anpassungen am Regelwerk wurden vorgenommen. So können zukünftig Bitten um Bewertungen nicht mehr eigenständig und oft auch in nervender Häufigkeit vom App-Entwickler gestellt werden. Dies kündigte sich schon vor geraumer Zeit an,
wir berichteten. Aufforderungen zur Bewertung von Apps laufen jetzt auch nur noch über die hauseigene Schnittstelle von Apple. iOS 11 bringt zudem die Möglichkeit für Nutzer, sich generell gegen Bewertungsbitten zu entscheiden.
Eine weitere Neuerung ist, dass die Entwickler nun schon im Beschreibungstext angeben müssen, welche Zugriffsberechtigungen die App verlangen wird und wofür. Es muss auch beschrieben werden, was und warum es nicht funktioniert, wenn bestimmte Zugriffe nicht erlaubt werden. Dies ist vielleicht für die Entwickler nicht ganz so erfreulich, aber zeigt Offenheit und Datenschutzbemühungen.