Facebook: Neues Urteil des OLG München zum Löschen von Nutzerbeiträgen
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München muss Facebook das Grundrecht auf Meinungsfreiheit beim Löschen von Nutzerbeiträgen über die Richtlinien der Community stellen.
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Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden, dass Facebook beim Löschen von Nutzerbeiträgen die Richtlinien der Community nicht über das Recht auf Meinungsfreiheit stellen darf. Laut der Entscheidung der Richter ist es demnach von Facebook zu gewährleisten, dass eine zulässige Meinungsäußerung nicht aus dem Netzwerk gelöscht wird.
Von der Vorinstanz des OLG München, dem Landesgericht München, war die Klage der AfD-Politikerin Heike Themel gegen die Plattform noch zurückgewiesen worden. Die Politikerin hatte sich in einer Debatte auf Facebook mit einer anderen Userin ausgetauscht.
Das OLG München stützte sein Urteil auf die Tatsache, dass Facebook den Usern zum Austausch von Informationen und auch Meinungen dienen soll. Das Gericht ist der Meinung, dass der Ausgleich der Rechte der User und des Netzwerks nicht zur Folge haben dürfe, dass Beiträge ohne eine Überschreitung der zulässigen Meinungsäußerung gelöscht werden.