Im erstgenannten Fall ist man ein wenig enttäuscht, in letztgenannten ist man erfreut und bei einem größeren Gewinn freut man sich oftmals sogar etwas mehr. Aber irgendwann kommt dann die bange Frage: Was darf man als Spieler eigentlich behalten und welchen Anteil kassiert der Staat? Viele Experten sehen bei dieser Frage eine relativ klare Antwort. Fünf Wörter reichen aus „… Wettgewinne aus Sportwetten sind steuerfrei“, heißt es auf der Website des Lohnsteuerhilfevereins „Vereinigte Lohnsteuerhilfe“. Das ist eine ziemlich klare Aussage. Die Begründung: Laut Angaben des Vereins gehören Gewinne aus Sportwetten zu keiner der sieben Einkommensarten, die laut Paragraf 2a im Einkommensteuergesetz (EStG) einkommenssteuerpflichtig sind. Diese sieben Einkommensarten sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte im Sinne des Paragrafen 22. Der Lohnsteuerhilfeverein argumentiert gegen eine mögliche Steuer, dass Sportwettende bei Steuern auf ihre Wettgewinne auch Verluste steuerlich geltend machen könnten. Deshalb verzichtet der Staat auf derartige Einnahmen, berichtet der Verein. Anders könnte die Sache sich darstellen, wenn jemand sein gesamtes Einkommen mit Sportwetten generiert. In diesem sehr unrealistischen Fall gilt man laut Lohnsteuerhilfeverein als Berufsspieler und in diesem Fall werden „gegebenenfalls Steuern auf die Gewinne fällig!“ Was Sportwetten vom Pokern unterscheidet Dass jemand sein gesamtes Einkommen mit Sportwetten erzielt, ist sicherlich eine große Ausnahme, sodass der Fall nicht weiter diskutiert werden muss. Was wäre aber, wenn jemand einen Großteil seines Einkommens mit Sportwetten erzielt? Die Einstufung als Berufsspieler könnte auch in solch einem Fall gegeben sein. Wie sähe dann die steuerliche Einstufung aus? Über das Thema hat sich die AHS-Kanzlei aus dem Köln-Bonner Raum in einem Artikel auf ihrer Website Gedanken gemacht. Die Kanzlei verweist in ihm darauf, dass eine „Rechtsprechung des Bundesfinanzhof zu Sportwetten“ bisher kaum existiert. Zu den bestehenden Urteilen gehört eins vom 29. Juni 1983 (Aktenzeichen: VIII R 71/79). Mit dem damaligen Urteil deklarierte der Bundesfinanzhof eine grundsätzliche Steuerfreiheit für Gewinne aus Spielen, „die nicht oder nur in geringem Maße durch das besondere Geschick des Spielers beeinflusst werden können“. Laut der Kanzlei ist das bei Sportwetten gegeben. Dagegen sieht die Sache beispielsweise bei Pokerspielern anders aus. Der Bundesfinanzhof stufte Pokern 2015 im Leitsatz eines Urteils (BFH X R 43/12) als eine Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel ein. Ein Profipokerspieler muss demnach auf seinen Gewinn Einkommenssteuer zahlen. Geht man beim Wetten einem Gewerbe nach? Im weiteren Verlauf ihres Artikels diskutiert die AHS-Kanzlei noch eine mögliche Einstufung des regelmäßigen Wettens auf Sportereignisse als gewerblichen Betrieb. Das mag für manch einen abstrus klingen, ist aber nicht völlig aus der Luft gegriffen. Die Kanzlei bedient sich für die Diskussion der Eigenschaften eines Gewerbebetriebs, die in Paragraf 15 im Einkommensteuergesetz genannt werden. Hier zeigt sich, dass zumindest ein Teil der genannten Eigenschaften auch auf Sportwetten zutrifft. Die Kanzlei nennt als Kriterien die „selbständige und nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird“. Das trifft durchaus auf Sportwetten zu, sofern die Spieler über einen längeren Zeitraum und „durch den gezielten Einsatz von Geld hohe Geldsummen bei Sportwetten gewinnen. Dagegen sieht die Kanzlei die ebenfalls für Gewerbebetriebe maßgebliche „Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr“ nicht gegeben. Also kein Gewerbe, keine Steuern, alles ist klar? Fast! Finanzämter scheinen die Dinge bisweilen anders zu sehen als die Kanzlei. Jedenfalls bietet die am Ende des Artikels Dienste an, falls ein Finanzamt Gewinne aus Sportwetten zur Einkommensteuer heranziehen möchte. Für die allermeisten Sportwettenden dürfte das aber irrelevant sein, weil ihre Wettgewinne gering und nicht kontinuierlich sind. Genau so, wie es sein sollte. Sportwetten sind immer Zeitvertreib und sollten nie als unverzichtbarer Beitrag zum Lebensunterhalt dienen. Keine Steuern auf Sportwetten? Bisweilen zahlt man indirekt! Es spricht also viel dafür, dass man als Gewinner bei Sportwetten komplett steuerfrei bleibt. Trotzdem kann es bisweilen sein, dass man indirekt Steuern zahlt. Die Anbieter von Sportwetten werden nämlich in der Regel sehr wohl steuerlich zur Kasse gebeten und zwar auf ihre in Deutschland erzielten Wetteinnahmen. Diese Regelung ergibt sich aus dem Rennwett- und Lotteriegesetz. Laut Gesetz zahlen die Anbieter fünf Prozent auf die Einnahmen und es kann durchaus sein, dass sie diese Ausgaben an Wettkunden weitergeben. Möglicherweise verringern sie dafür den Gewinn eines Wettkunden um fünf Prozent oder reduzieren den Wetteinsatz um diesen Prozentsatz. Vereinzelt wählen Anbieter auch andere Modelle, um Kunden an ihren Kosten zu beteiligen. Direkte Steuern auf Gewinne von Sportwetten-Kunden sind das zwar nicht. Aber es ist dennoch etwas, was der Kunde zahlt. (Keine Rechtsbelehrung. Bitte Fragen sie Ihren Steuerberater für verbindliche Auskünfte!)