Vier Städte in Indiana verklagen Netflix, Hulu und Disney Plus
Netflix, Hulu, Disney Plus und andere Videofirmen sind in das Visier von vier Städten in Indiana, USA, genommen worden. Sie werden verklagt, weil die Städte der Meinung sind, dass Video-Anbieter und Satelliten-TV-Dienstleister ebenso wie Kabelunternehmen Franchise-Gebühren für die Nutzung lokaler Wegerechte zahlen müssten.
Bild-Quelle: Netflix
Vier Städte in Indiana, USA, haben gegen Videofirmen, darunter Disney+, Hulu, Netflix, DirecTV und Dish Network im August Klage eingereicht. Die Städte Indianapolis, Evansville, Fischers und Valparaiso sind der Meinung, dass Sat-TV-Anbieter und Video-Dienstleister die Kabel-Franchise-Gebühren zahlen müssten, die das Video Service Franchise-Gesetz des Bundesstaates festgelegt hat. Fünf Prozent der Bruttoeinnahmen sollen so verpflichtend für die Nutzung der lokalen Wegerechte an jede Stadt gehen.
„Die Beklagten übertragen Videoprogramme an Abonnenten unter Verwendung des Internet-Protokolls und anderer Technologien. Dabei übertragen die Beklagten ihre Programme über Einrichtungen, die sich zumindest teilweise in öffentlichen Wegerechten innerhalb der geografischen Grenzen des Bundesstaates Indiana befinden, einschließlich öffentlicher Wegerechte, die sich innerhalb der geografischen Grenzen der Kläger befinden. Daher sind die Beklagten nach dem VSF-Gesetz verpflichtet, den Klägern - und allen anderen Indiana-Einheiten, in denen die Beklagten Videoprogramme durch Einrichtungen übertragen, die zumindest teilweise in öffentlichen Wegerechten liegen - Franchisegebühren zu zahlen.“, heißt es in der Begründung.
Ob die Klage allerdings Erfolg haben wird, steht in den Sternen. Die reine Behauptung, dass die Dienstleister wegerechtsnutzungsabgabepflichtig sind, nur, weil sie ihre Video-Streaming-Dienste über das Internet anbieten, steht auf sehr wackeligen Füßen. Ein vermuteter Grund für die Klage ist, dass die Städte immer weniger dieser Einnahmen für sich verbuchen können, weil die Bewohner immer mehr auf Online-Video- und TV-Streamingdienste ausweichen, und daher ihre Kabel-TV-Verträge kündigen. Schon im Jahr 2018 wurde eine ähnlich gelagerte Klage angestrengt, gegen die Netflix Abweisung beim Bundesgericht beantragte. Der Fall wurde ans Bezirksgericht des Staates Missouri zurückgewiesen, wo er noch heute unbearbeitet liegt.