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Netflix macht ernst – jetzt kommen die Gebühren für Account-Sharing

Schluss mit dem Parasitentum! Netflix bittet nun auch in Deutschland und Österreich die Nutzer und Nutzerinnen zur Kasse, wenn sie in einem Account mitschauen, der nicht im eigenen Haushalt eingeloggt ist. Alles zu en Extragebühren bei Netflix in unserem Artikel.
Von Daniela am 25.05.2023
Bild-Quelle: Netflix
Lange war es angekündigt, Testphasen liefen und in Spanien gilt es schon länger – Account-Sharing bei Netflix ist ohne Zusatzkosten nicht mehr möglich. Ja, nun ist die Büchse der Pandora auch in Deutschland von Netflix geöffnet worden. Ab sofort zahlen Nutznießer des schon immer nicht erlaubten Teilens des Netflix-Zugangs außerhalb des eigenen Haushaltes auch in Deutschland Extra-Gebühren. Die jahrelange Toleranz dieser Praxis ist nun vorbei. Wieviel und wann ihr zahlen müsst, erklären wir euch.
Das Wichtigste vorab: Netflix informiert seit einigen Tagen Accountbesitzer über den Ablauf des Tolerierens von mitschauenden Userprofilen außerhalb des eigenen Accounts. Ein genauer Zeitplan, wann die Kosten wirklich erhoben werden, besteht noch nicht. Dennoch solltet ihr jetzt handeln, um zusätzliche Kosten, aber auch unangenehme Überraschungen im Urlaub zu vermeiden.

Das soll das erlaubte Account-Sharing über Extra-Mitglieder kosten

Mit dem Hinweis „Ihr Netflix-Konto ist für Sie und die Personen, mit denen Sie zusammenwohnen – Ihrem Haushalt“ beginnt die Offensive von Netflix gegen das Account-Sharing über den eigenen Haushalt hinaus. Damit kündigt Netflix das neue Modell des erlaubten Sharings von Netflix-Accounts an. Das bedeutet, dass ab einem noch unbekannten Datum für Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, aber auf einem Account mitschauen, nun Gebühren anfallen. Konkret soll es um 4,99 Euro gehen, die zusätzlich zu den bestehenden Abo-Kosten für jedes Extra-Mitglied, genannt Unter-Account, anfallen. Damit entspricht die Zusatzgebühr also dem günstigsten Abo-Modell von Netflix mit Werbung.

Doch das ist noch nicht alles. Wer jetzt denkt, dass er all seine mitschauenden „Parasiten“ im Account behalten kann, und für jeden eben 4,99 Euro mehr bezahlt, irrt. Auch die Anzahl der Unter-Accounts werden nämlich begrenzt. Konkret bedeutet das:
• Zwei zulässige Extra-Mitglieder beim Premium-Abo für 17,99 Euro
• Ein zulässiger Unteraccount beim Standard-Abo für 12,99 Euro
• Kein zusätzlicher Nutzer beim Basis-Abo für 7,99 Euro.

So funktioniert das erlaubte Account-Sharing mit Extra-Mitgliedern
Basis der neuen Behandlung von Nutzerprofilen ist die Annahme, jeder User hat nur ein „Home“. Befindet ihr euch am vom Netflix als Base definierten Standort, dann könnt ihr wie immer auf allen Geräten Netflix nutzen. Alle anderen Mitschauer, die sich nicht in eurem Haushalt aufhalten, also etwa Kinder, Oma oder WG-Mitglieder, gelten fortan als Zusatzmitglieder. Was ihr tun müsst:

Zuerst schaut doch einmal, wer überhaupt in eurem Netflix-Account so eingetragen ist. Manchmal finden sich da Menschen, die man gar nicht mehr kennt oder die den Dienst schon ewig nicht genutzt haben. Netflix empfiehlt, diese alle mal auszuloggen und das Passwort des Accounts zu ändern. Wer weiter mitschauen will, wird sich dann schon melden.

Es wird zwei Möglichkeiten geben, die Mitschauwilligen nun zu behandeln. Zum einen könnt ihr das Nutzerprofil in ein eigenes Konto übertragen. Alles wird kopiert, Vorlieben, schon geschaute Inhalte; angefangene Inhalte usw. Die bisher kostenlos mitschauenden Profile werden dann in ein eigenes Konto transferiert, was dann auch derjenige oder diejenige selbst bezahlt.

Die andere Möglichkeit ist eben, die mitschauende Person als Zusatz-Mitglied, Extra-Member, einzutragen. Wichtig dabei ist, dass der Zusatznutzer nur in dem Land eingetragen werden kann, in dem auch die Base ist, also der Accountinhaber oder die Accountinhaberin wohnt. Mit dem Eintragen des Zusatzmitglieds wird quasi ein zusätzliches Home hinzugefügt und ein Stream zur Verfügung gestellt.

Zweitwohnsitz, Fernbeziehung und Urlaub – so zahlt ihr auch als einzelne Person die Zusatzgebühren

Ok, Netflix, will mehr Geld verdienen und schafft die Toleranz gegenüber kostenlosem Streaming von Personen, die nicht im Haushalt wohnen ab. Aber was ist, wenn man als einzelne Person auch Netflix-Inhalte konsumieren möchte, wenn man sich gerade nicht in der Base, also im Home befindet? Genau hier beginnt diese Praxis der Zusatz-Homes zu nerven. Ihr könnt nämlich nicht einfach mit eurem Netflix-Abo auch an anderen Orten als dem Home Serien, Filme, Shows und Dokus schauen. Schon ein Zweitwohnsitz, das Wochenendpendeln zwischen zwei Orten wegen der Arbeit, eine Fernbeziehung oder der Urlaub wird zum Problem. Selbst beim Ausflug am Wochenende oder der Besuch bei Freunden kann man mit seinem Account kein Netflix schauen. Will man das, muss man ein zweites, oder im Fall des Premium-Abos ein drittes Home eintragen – und dafür zahlen!

Nur einmal pro Jahr kann das Home an einen anderen Ort verlegt werden, und das auch nur für zwei Wochen. Damit ist in einem einmaligen Urlaub der Zugang zu Netflix gesichert, aber schon bei längeren Touren oder langen Aufenthalten am Zweitwohnsitz oder beim Lebenspartner oder der Lebenspartnerin, bei Eltern oder den Kindern, ist die Nutzung des Netflix-Abos ohne Zusatzgebühr nicht möglich. Ein Umstand, zu dem sich Netflix vorerst noch nicht konkret äußert. Ob es dafür eine Lösung geben wird, ist also noch unklar. Klar allerdings ist, dass gerade diese Unbeweglichkeit für Unmut sorgen dürfte. Zumal man mit einem Basis-Abo ja gar keine zusätzliche Home einrichten kann. Hier dürfte also das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.
Tags: Tech, Netflix
Quelle: Film.at
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