BGH: Apple-Patent für das Entsperren des Smartphone ungültig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Apple Patent zum Entsperren eines Smartphones mittels Wischbewegung in Deutschland nicht gültig ist, da dieses auf keine erfinderische Tätigkeit zurückzuführen ist.
Bild-Quelle: Apple
Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BHG) verliert Apple in Deutschland sein Patent für das Entsperren des Smartphones. Hierbei wischt der Nutzer mit seinem Finger über den Screen und ist so im Stande das iPhone zu entsperren. Mit dem Urteil wird die Entscheidung des Bundespatentgerichts erneut untermauert, gegen welche Apple in Berufung ging.
Mit Patenten wie diesen hatten sich Unternehmen wie Apple und Samsung in der Vergangenheit schon des Öfteren förmlich bekriegt. Laut Bundesgerichtshof ist das von Apple gehaltene Patent in Deutschland nicht gültig, da dieses auf keiner erfinderischen Tätigkeit beruhe.