Morgen geht es in die Ukraine mit der durchaus bekannten Fluglinie Austrian Airlines. Aufgerufen wird ein stolzer Preis für das Ticket. Trotz Buchung viele Wochen vor Abflug, Bezahlung und rechtzeitigem Online-Check in wird einem der Flug jedoch nicht garantiert – Und dies nicht, weil er eventuell storniert wurde. Der Grund: Die Fluggesellschaft überbucht ihren Flug bewusst. Wer keinen Platz mehr im gebuchten Flieger erhält, obwohl man pünktlich beim Check in war, hat laut Aussage des Support-Teams die Möglichkeit eine Umbuchung auf einen anderen Flug zu erhalten. Toll, wenn die Ukraine nur einmal pro Tag angeflogen wird und zuvor eine Anreise von Deutschland nach Wien unternommen wird, um den Flug rechtzeitig zu erreichen. Eine Buchung und Bezahlung des Tickets ist laut AUA somit keine Garantie für den Passagier, dass er auch wirklich mit dem gebuchten Flieger mitfliegen kann. Sollten alle Personen tatsächlich am Flughafen erscheinen, wird ein Teil der zahlenden Kundschaft somit keinen Platz im Flieger erhalten. Ob man mit dem gebuchten Flieger auch wirklich mitfliegen kann, erfährt man aber nicht beim Online-Check in oder beim aufgeben des Koffers, sondern erst beim Gate kurz vor Abflug. Die Kosten und das enorme Zeitinvestment (Anreise min zwei Stunden vor Abflug) muss somit jeder Passagier tragen um dann zu erfahren, dass der Flug überbucht wurde und er auf einen anderen Flieger warten muss. So wurde es mir auf Nachfrage bei der AUA mitgeteilt. Laut Aussage der Fluggesellschaft AUA werden Flüge bewusst von der Fluggesellschaft überbucht, da nicht sicher ist, dass alle Personen den Flug antreten; zahlen müssen aber natürlich alle. Für die Fluggesellschaft bedeutet dies einen zusätzlichen Umsatz auf Kosten der Passagiere, welchen unnötige Kosten, mehr Stress und natürlich Sorgen haben. Eine Frechheit, welche man sich von einer Fluggesellschaft wie der AUA nicht erwartet. Wohl der FAIL des Monats! Unüblich ist eine Überbuchung von Flügen leider nicht. Aus diesem Grund ist es für Konsumenten wichtig ihre Rechte zu kennen. Erst im vergangenem Jahr hatte ein Fluggast die AUA wegen der beschriebenen Überbuchung verklagt und recht bekommen. Das Unternehmen musste auch für den Fluggast entstandene Zusatzkosten übernehmen. Den kompletten Artikel gibt es beim Kurier.